Heute hat der Bundesgerichtshof die von Providern erzwingbare, DNS- oder IP-basierte Internetzensur durch Richterrecht zu in der BRD geltendem Recht gemacht, und zwar nicht für „schwerste Verbrechen“ oder ähnliche Vorwände, sondern zur Durchsetzung des so genannten „Geistigen Eigentums“. Eine Ausweitung dieser Zensurmöglichkeit auf alle nur denkbaren und undenkbaren „Anwendungsfälle“ kommt im Verlauf der nächsten fünf Jahre so sicher wie das Amen in der Kirche.
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Am dekorativ hingesetzten Mahnmal für die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus sagte der Vorübergehende zu seinem Zeitgenossen im Schuldritualmodus: „Hier kannst du sehen, was in letzter Konsequenz geschieht, wenn man sich gegen staatliches Unrecht, staatliche Menschenverachtung und staatliche Gewalt nicht mit allen Mitteln zur Wehr setzt; wenn man stattdessen nur passiv und angstvoll darauf hofft, dass es schon vorübergehen wird“.