Diejenigen, welche die Vergewaltigung einer Frau nur dann erwähnens- und verfolgenswert zu finden scheinen, wenn das Verbrechen von einem Afrikaner begangen wird, sind genau solche Feinde des Rechts auf körperliche und psychische Unversehrtheit jedes Menschen wie diejenigen, welche die Vergewaltigung einer Frau nur dann erwähnens- und verfolgenswert zu finden scheinen, wenn das Verbrechen von einem „weißen cis-Mann“ begangen wird. Und sie sind beidesamt Rassisten.
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