„Wie auffällig es doch ist“, sagte der Vorübergehende zu seiner Begleiterin im Wind, „dass die Boulevardpresse, wenn sie mit süffisantem Tone über die Abmahnungen für gestreamte Pornofilme aus dem Internet berichtet, zwar kein Wort zum Hintergrund schreibt und mit keiner Silbe erwähnt, dass nach der Rechtsauffassung dieser Abmahnanwälte jeder Klick im Zukunft abmahnfähig werden könnte, und stattdessen diese Gelegenheit gleich nutzt, ein paar pralle Titten auf die Seiten zu stempeln“.
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Technisches
Eine juristische Aufklärung des Leser ist ja auch nicht erwünscht. Und da dumm nun mal lieber fı©ĸŧ als sich juristisch bildet …
Das ist die Aufklärung der BLÖD:
die überzeugt sogar Richter. Und wenn die deutsche justiz und der Axel Springer Verlag einer Meinung sind, dann muss es ja stimmen.
Irgendwie hat das mit dem dereferrer nicht geklappt:
http://www.bild.de/news/ausland/jungfrau/die-jungfrauen-geburt-gibt-es-wirklich-33930962.bild.html