„Es ist doch seltsam“, sagte der Vorübergehende zu seinem kiffenden Zeitgenossen, „dass es hier völlig üblich und selbstverständlich straffrei ist, Tiere nur dafür zu züchten und zu halten, dass man sie töte und esse, dass es aber auf der anderen Seite verboten ist und mit staatlicher Gewalt verhindert wird, Pflanzen dafür zu züchten und anzubauen, dass man sie pflücke und rauche“…
Vielgelesenes
-
Aktuelle Beiträge
Kommentiertes
- Liegengebliebenes vom 25. Mai 2022 - Hirnfick 2.0 bei Amok der Killerschulen
- orinoco bei Sozialstaat
- orinoco bei Stehfahrrad
- orinoco bei Polizeisprache
- orinoco bei Sprit
- orinoco bei Wo das Frauenbild herkommt
- Wolf bei Wo das Frauenbild herkommt
- Anonymous bei Kenntnis
Technisches
Tja, für „Landwirte“, Schlachter und Metzger ist das Grundrecht auf Berufsfreiheit der Freibrief für jegliche Grausamkeit gegen Tiere und die Produktion gesundheitsschädlicher tierischer Produkte. Drogenhändler deren Produkte sogar medizinisch wirksam und damit der Gesundheit zuträglich sein können wird das nicht erlaubt. Gleiches Recht für alle? Sollte man mal bis zum EGMR durchziehen. Der urteilt schon mal anders als die deutsche Nazi-im-Geiste-Justiz.