Die momentane, in etlichen in Europa verwurzelten Religionen zu beobachtende Stategie, einen besonderen, durchaus auch juristisch gewünschten, Schutz „religiöser Gefühle“ einzufordern, also einen Schutz, der völlig auf der psychischen Willkür religiöser Menschen beruht und wenig demütig auf jegliche Verankerung innerhalb bekannter Tatsachen und Zusammenhänge verzichtet, er ist in seiner blinden Schutzraumsuche nur ein Spiegelbild der längst erfolgten religiösen Kapitulation vor der fortschreitenden Erkenntnis der Menschheit; ein Versuch, ein Fitzelchen Land in den Ödnissen der Irrationalität zu regieren und auf bessere, dümmere Zeiten für die neuerliche Macht ihrer Religion zu hoffen, ohne dass die Gründe für den derzeitigen Zerfall und die unheiligen Verbrechen des Zwanzigsten Jahrhunderts auch nur irgendwie aufgearbeitet werden müssen. Die Menschen, die solche Forderungen stellen, demaskieren sich selbst gründlich — als ein lichtscheues Gesindel.
Und genau deshalb wird von diesem Pack eine Achtung vor dem menschlichen Verstand weder eingefordert noch praktiziert.