Heute morgen wurden in Berlin die Verträge zwischen einigen Internetprovidern der BRD und dem Bundeskriminalamt unterzeichnet, in denen sich die Provider dazu verpflichten, Websites aus einer vom BKA gelieferten Liste zu sperren. Natürlich werden die Provider in diesem Vertrag verpflichtet, die vom BKA ausgelieferten Sperrlisten geheim zu halten, damit sich eine solche Liste mit der aus anderen Staaten vertrauten Willkür erstellen lässt. Dieses Vorhaben wird schon dadurch erleichtert, dass es keinerlei öffentliche Kontrolle über die vom BKA ausgehenden Zensurwünsche gibt.
Diese Form der Sperre ist völlig wirkungslos, wenn es um die Bekämpfung der Kinderpornographie geht. Um die „Sperre“ zu umgehen, genügt es, einen anderen Nameserver in die Netzwerkkonfiguration einzutragen. Der Eindruck, dass diese abstoßende Form des Kindesmissbrauches nur wegen ihrer Grauenhaftigkeit und des damit verbundenen Empörungspotenziales vorgeschoben wird, um eine grundgesetzlich sehr fragwürdige Vorzensur in der BR Deutschland zu etablieren, drängt sich geradezu auf — und dieser Eindruck offenbart die gegenwärtige Merkel-Müntefering-Regierung als ein übles, lichtscheues Gesindel. Die sexuell missbrauchten Kinder werden zum zweiten Male zum Opfer, indem sie auch politisch missbraucht werden, um eine Unterdrückung freien Austausches für Internetnutzer in der BRD durchzusetzen. Das ist empörend!
Dass eine Reihe großer deutscher Provider bei diesem unheiligen Spuk in einer merkwürdig sklavischen Dienstbarkeit mitmacht, ohne dass hierfür auch nur eine gesetzliche Grundlage besteht, ist ein deutliches Zeichen dafür, wie wenig einigen Menschen in der BR Deutschland ihre „Rechte“ aus dem Grundgesetz noch wert sind. Wer allerdings als Einwohner der BR Deutschland noch ein Interesse daran hat, das richtige, unzensierte Internet zu nutzen, der sollte sich einmal anschauen, welche großen Provider mitmachen. Meiner Meinung nach — ich bin kein Jurist, nur um das sicherzustellen — resultiert aus der Unterzeichnung des Vertrages zwischen Provider und BKA ein Sonderkündigungsrecht, und vielleicht ist das ja auch für manchen eine gute Gelegenheit, aus einem nicht mehr gewünschten Vertrag zu kommen. Letzteres ist vor allem dann interessant, wenn der Vertrag zusammen mit einem Telefonvertrag im Paket kam. Wenn es Alice, HanseNet, Arcor, T-Online, AOL, Vodafone, Kabel Deutschland und O2 am Geldbeutel trifft, wird sich vielleicht auch im Nachhinein etwas von dieser Seite bewegen.
Aktueller Nachtrag: Der FoeBuD betreibt jetzt einen zensurfreien, öffentlich zugänglichen DNS-Server, der in die Netzwerkkonfiguration eingetragen werden kann. Die IP-Adresse 85.214.73.63 kann einfach als DNS-Server in die Netzwerkkonfiguration eingetragen werden. Wer einen DSL-Router hat, der als Standard-Gateway benutzt wird (das ist die Regel), muss diese IP-Adresse in die Konfiguration des Routers eintragen, die Einstellungen des Betriebssystemes zum DNS haben in dieser Situation keine Gültigkeit. Wie der Router konfiguriert wird, sollte im Handbuch stehen.
Anmerkung.
Auch wenn der DSL-Router als Gateway eingetragen ist, benutzt Windows (XP) den beim Internetprotokoll angegeben DNS-Server.
Dies funktioniert sowohl bei statischer LAN-IP-Nummer konfiguration, als auch beim automatischen beziehen der IP-Nummer zb. vom eingebauten DHCP-Server des DSL-Routers.
Steht die Netzwerkkonfiguration des Internetprotokolls auf „IP-Adresse automatisch beziehen“, so sind zwei weitere Optionen verfügbar. Zum einen „DNS-Serveradresse automatisch beziehen“, dann wird der DNS-Server vom Router übernommen (bei meinem Router kann ich da auch zwischen „automatisch (vom Provider) beziehen“ oder eben „manuell eintragen“) und zum anderen „Folgende DNS-Serveradresse verwenden“. Dann kann man einen bevorzugten und einen alternativen DNS-Server eintragen.
Erfolgt die Konfiguration des Internetprotokolls manuell, d.h. wird die IP-Adresse, Submaske und das Gateway manuell eingetragen, so muss auch mindestens ein DNS-Server angegeben werden um überhaupt Verbindungen zum Internet herstellen zu können bzw. überhaupt eine Namensauflösung zu erhalten.
Also. Für Windows (XP) gilt.
Ist ein DNS-Server beim Internetprotokoll eingetragen und steht die Option auf „Diesen DNS-Server verwenden“, wird auf jeden Fall dieser DNS-Server benutzt, unabhängig davon welchen DNS-Server der Router vom ISP mitgeteilt bekommt.
Dies bedeutet. Den DNS-Server vom Router kann man getrost vergessen und in den Interneteinstellungen einen zensurfreien DNS-Server eintragen, sofern man nicht alles per DHCP vom Router beziehen will.