Der Vorübergehende sagte zu seinem Begleiter: “Ich habe nichts gegen den Handel mit Unternehmensanteilen an der Börse, denn dieser ist nicht mehr und nicht weniger legitim als anderer Handel auch. Aber. Ich fände es angemessener, wenn dort — ähnlich wie beim Handel mit Immobilien — eine Schriftform und das Erfordernis einer notariellen Beglaubigung des Vertrages vorgeschrieben wäre. Und der Handel mit Erwartungen der Entwicklung des Handels gehört nicht an die Börse, sondern an einen Ort, der dem Wettcharakter solcher Tätigkeiten näher kommt als ein Marktplatz: In eine Spielbank.”
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