Im so genannten “Dritten Reich” und in der DDR wurden Gesetzesentwürfe im Parlament wenigstens der Form halber vorgelesen, bevor die Abgeordneten die Händchen hoben, um sie zu beschließen. Das Parlament eines “demokratischer Staates” wie der Bundesrepublik Deutschland verzichtet in ihrer “marktkonformen Demokratie” (Bundeskanzlerin A. Merkel) der Effizienz halber auf diesen zeitraubenden Akt, der Abgeordneten wenigstens noch einmal klar machte oder ins Gedächtnis zurückriefe, worauf sich ihre von der Fraktionsführung gewünschte Zustimmung oder Ablehnung eigentlich bezieht. Die Reden zur Sache werden zum Ausgleich auch nicht mehr gehalten, sondern einfach ins Protokoll übernommen, wo sie wohl niemand mehr liest, nachdem sie niemand gehört hat. Die so erreichte Effizienz ist beachtlich und beachtenswert. Die Frage ist nur, warum man zur Steigerung dieser Effizenz in der Volksentrechtung das Parlament nicht auch noch weglässt und die Wünsche der Besitzenden nicht gleich zu geltendem Recht macht…

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