Es sind immer die falschen Fassaden, die bei Googles “Street View” verpixelt werden, immer nur die meist hübsch anzusehenden Behausungen von Menschen mit gehobenem Lebensstil; es sind niemals die Fassaden, die man wirklich nicht mehr sehen mag, die dort als verrottendes Skelett eines feuchten Traumes von der “Shopping-Mall” mit 100 Geschäften auf 35.000m² zurückgeblieben sind, als die Heuschrecke Carlyle die Menschen mit und in einer Ruine zurückließ.
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das mag vielleicht daran liegen, dass das verpixeln auf antrag des eigentümers oder der mieter erfolgt.
wer sollte da den antrag stellen – der bauherr weil er sich schämt?
Nee, der ist schamlos. Aber völlig. Genau wie spätere Investoren.
Eigentlich sollte da die Stadt Hannover, die schon so viel Geld in diesen “größten Schrotthaufen Niedersachsens” (FTD im Juli 2009) gebuttert hat, den Antrag stellen… aber da schämt sich ja auch keiner über die Verbrennung des Geldes anderer Leute.
grundlage des widerspruchs ist §35 (5) bdsg, damit sind eigentümer und mieter angesprochen und zunächst sonst niemand. ausserdem ist die widerspruchsfrist seit gefühlten 100,000 jahren abgelaufen.
bin mir nicht sicher ob das die stadt “kann”.
das steht in der faq bei google:
“Das Datenschutzrecht schützt natürliche Personen. Anträge auf Unkenntlichmachung können daher grundsätzlich nur von natürlichen Personen eingelegt werden, die in eigener Sache handeln. Demnach entfernen wir öffentliche Gebäude wie beispielsweise Geschäfte, Arbeitsstätten, Rathäuser und Schulen nicht, wenn sie von einer öffentlichen Straße aus sichtbar sind.”
Nee, die Stadt kann es leider nicht. Ich habe leider die Ironiekennzeichnung oben vergessen.
da du den link nicht zu finden scheinst,
helfe ich natürlich gern aus:
“Da der Datenschutz nur natürliche Personen schützt, besteht diese Möglichkeit grundsätzlich nur für natürliche Personen, die das Haus bewohnen oder die Eigentümer des Hauses sind”
http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/privacy.html
@nachtwächter
ich bin mir ziemlich sicher, dass du weisst, dass keine “AGB” (oder der gleiche) oder irgend ein geltendes recht schlägt, und du deshalb weisst, das eine “widerspruchsfrist” gar nicht ablaufen kann, wenn der widerspruch ein geltendes recht ist. aber der widerspruch bei streetview hat auch gar keine frist und ist auch niemals abgelaufen
http://maps.google.de/support/bin/answer.py?hl=de&answer=68385
am besten bei dir, @tagträumer, ist immer, wenn du behauptungen über andere “widerlegst”, die der gar nicht aufgestellt hat.